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Damit Nachbarschaft nicht zum Streit am Gartenzaun wird

In VERWALTUNG

Eine Information für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Petershagen:

Streit mit den Nachbarn lässt sich mit ein wenig Rücksichtnahme aufeinander und dem Einhalten gewisser Regeln, die Sie u.a. im Ortsrecht der Stadt Petershagen finden, vermeiden.

Die am häufigsten nachgefragten Inhalte des Ortsrechtes nachfolgend in Kürze, für detailliertere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zusätzlich halten wir Kopien des Ortsrechtes der Stadt Petershagen und eine Infobroschüre zum Nachbarrechtsgesetz (Rechtsprobleme an der Gartengrenze) für Sie bereit.

Lärm
Tiere sind so zu halten, dass niemand durch den von Tieren erzeugten Lärm (z.B. Hundegebell) mehr als nur geringfügig belästigt wird.
Lärmverursachende Tätigkeiten (z.B. Betrieb von Motorsägen, schreddern, bohren, hämmern) sind innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile an Werktagen von 08:00 bis 13:00 und von 15:00 bis 19:00 Uhr gestattet.

Musik
Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Nachtruhe
In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sind Betätigungen, welche die Nachtruhe stören, verboten.
Welche Ausnahmen nach dem Gesetz zugelassen sind, können Sie im Einzelfall telefonisch unter 05702 822212  erfragen.

Rasenmähen
Rasenmäher mit Verbrennungsmotor dürfen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nur an Werktagen von 08:00 bis 13:00 und von 15:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Für landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten gilt diese Vorschrift nicht.

Straßenreinigung
Gehwege sind einmal wöchentlich (freitags oder samstags) zu säubern. Hierzu zählt insbesondere das Entfernen von Ästen, Laub, heruntergefallen Früchten sowie Unkraut. Im Herbst ist feuchtes Laub  wegen der bestehenden Rutschgefahr täglich zu beseitigen.
Diese Reinigungspflicht gilt auch für die Fahrbahnen von Anliegerstraßen, soweit die Reinigung nicht gebührenpflichtig durch die Stadt erfolgt.

Tiere
Auf öffentlichen Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Tiere auf öffentlichen Flächen sind unverzüglich zu beseitigen. Die Bürgerservicestelle in den beiden Rathäusern halten entsprechende Abfallbeutel für Sie bereit.

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgereichtes Minden wurde die Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle widerrufen. Ein Verbrennen jeglicher Art ist somit ab dem 29.04.2010 nicht zulässig.

Winterdienst
Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m vom Schnee zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist bei Anliegerstraßen beidseitig ein 1,50 m breiter Streifen zu räumen.
In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 des folgenden Tages zu beseitigen.

Ihr Bürgermeister

Dirk Breves

Sollten Sie dennoch bei einer Streitigkeit einmal Unterstützung benötigen,
finden Sie hier die Schiedsperson für Ihre Ortschaft.






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